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Kundenmagazin 2019/08

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Kundenmagazin | August 2019


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Hans-Jürgen Müller
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Lieber sicher: Tipps für den Schulstart

Schulstart

Irgendwann sind auch die schönsten Ferien zu Ende und die Schule geht wieder los. Gerade Abc-Schützen stehen aufregende Wochen und Monate bevor. Eltern gehen jetzt viele Fragen durch den Kopf. Ist mein Kind in der Schule gut aufgehoben? Wird es neue Freunde finden? Haben wir wirklich alles bedacht? Ob klein oder groß – die Sicherheit ihres Kindes steht für Eltern an erster Stelle. Für sie haben wir einige wichtige Informationen zusammengestellt.

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  • Während der Schulausbildung und im Studium sind Kinder meist über den Privathaftpflichtvertrag ihrer Eltern versichert (im Rahmen der Familienversicherung). Im Detail gibt es jedoch einige Unterschiede in den Bedingungswerken. Deshalb sollten Sie den Leistungsumfang prüfen lassen.
  • In der Schule oder Uni schützt die Gesetzliche Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Das gilt auch für Hin- und Rückweg. Bei Freizeitunfällen, ob zuhause oder unterwegs mit Freunden, gibt es jedoch keine Leistungen. Eine zusätzliche private Unfallversicherung schließt die Lücken. Das klappt auch mit einer Familien-Unfallversicherung.
  • Schule und Studium sollen den Weg in eine selbstbestimmte Zukunft ebnen. Doch manchmal machen Krankheiten einen Strich durch die Rechnung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt. Sie sorgt für eine finanziell abgesicherte Zukunft Ihres Kindes – ohne Wenn und Aber. Der Abschluss ist bereits für Schulkinder möglich.
  • Manchmal schon während der Schulzeit, spätestens aber im Studium steht für viele junge Menschen die erste Reise ohne Eltern an. Geht es ins Ausland, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht oder nicht in ausreichender Höhe. Eine Auslandskrankenversicherung gibt es bereits für kleines Geld.

Für die Zukunft Ihres Kindes

Eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der wichtigsten Dinge, um Ihrem Kind die nötige Sicherheit zu geben. Und das während des gesamten Berufslebens. Dabei ist es wichtig zu wissen, worauf es bei der Auswahl der richtigen Schüler-BU ankommt.

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E-Scooter: Alles über die kleinen Flitzer

E-Scooter

Sie gelten als modern, flink und umweltfreundlich. Aber kaum sind E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, gibt es die ersten Probleme. Bereits nach wenigen Wochen hinterlassen sie Spuren in der Unfallstatistik. Ein Grund mehr, sich näher mit diesen kleinen Flitzern zu beschäftigen.

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E-Scooter gelten, ebenso wie Segways, als Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren, und das nur auf Radwegen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Menschen ab 14 Jahren können diese elektrischen Tretroller nutzen, auch ohne Führerschein. Ein Helm ist übrigens nicht Pflicht, aber sinnvoll. E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme von Personen und Anhängern ist verboten. Im öffentlichen Raum unterliegen E-Scooter der Straßenverkehrsordnung. Und für Alkohol am Lenker gelten die gleichen Grenzwerte wie für AutofahrerInnen. Also Finger weg!

Immer mehr Menschen bevorzugen die neue Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders mitten im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren. Und es ist so simpel: die kompakte und faltbare Bauweise vieler E-Scooter lässt das Gerät schnell verstauen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln leicht mitnehmen.


So geht Sparen richtig: Früh starten lohnt sich

SparenJetzt mal Hand aufs Herz: Eigentlich wissen wir doch alle, dass wir das Thema Sparen nicht auf die lange Bank schieben dürfen. Denn je früher wir für das Alter vorsorgen, desto mehr können wir später davon profitieren. Aber was bedeutet das eigentlich konkret?

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Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Wer mit 25 und nicht erst im Alter von 35 Jahren monatlich 100 Euro spart, hat mit 60 insgesamt 12.000 Euro mehr eingezahlt. Er bekommt aber rund 30.000 Euro mehr ausbezahlt. Dieses Beispiel gilt für einen Zinssatz von drei Prozent. Der 25-Jährige erhält damit zum 60. Geburtstag 73.728 Euro, der 35-Jährige dagegen nur 44.459 Euro. Wer zehn Jahre früher anfängt und damit über längere Zeit Geld anlegt, kann so seinen Zinsertrag verdoppeln. Der Grund liegt auf der Hand: Nicht nur der Sparbeitrag, sondern auch die aufgelaufenen Zinsen werden Jahr für Jahr verzinst. Dieser Effekt wird auch „Zinseszins“ genannt.

Kritiker könnten jetzt einwenden, dass 3 Prozent Zins derzeit nicht zu finden sind. Das stimmt zwar, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Wirkungsweise des Zinseszinses. Außerdem muss es ja kein Sparbuch sein. Eine Chance auf höhere Erträge bieten beispielsweise Investmentfonds. Als besonders kostengünstig erweisen sich börsengehandelte Fonds, sogenannte ETFs. Auch Lebens- und Rentenversicherungen bieten mittlerweile die Anlage in Investmentfonds. Zusätzliche Steuereffekte und staatliche Förderung können die Rentabilität weiter steigern.

Niedrige Zinsen sind also kein Grund, das Sparen aufzuschieben.


Gesetzliche Krankenversicherung: Wechseln oder privat aufstocken?

Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Bundesweit buhlen gut 100 Krankenkassen um die Gunst neuer Mitglieder. Der Wettbewerb schlägt sich im Beitragssatz, aber auch bei den Leistungen nieder.

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Sparfüchse, die wenig oder keinen Wert auf Extras beim Versicherungsschutz legen, können mit dem Wechsel der Kasse manchmal mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten zahlen sich ebenfalls in Euro und Cent aus. Dabei gilt: Auch manche günstige Krankenkasse kann mit starken Extraleistungen punkten. Unterschiede zeigen sich beispielsweise bei Zahlungen für besondere Heilverfahren wie homöopathische Mittel oder Osteopathie. Auch bei der Kostenübernahme für Vorsorgemaßnahmen wie Krebsfrüherkennung, professionelle Zahnpflege oder Impfungen variieren die Leistungskataloge der gesetzlichen Versicherer.   

Auch die Servicestandards der Kassen sollten vor einem Wechsel verglichen werden. So gibt es Kassen, die neben Beratung am Telefon auch Videoberatung anbieten und das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung unterstützen. Allerdings sind dem Einfallsreichtum der Kassen gesetzliche Grenzen gesetzt. Ihre Leistungen müssen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". So ist aktuell eine Diskussion darüber entbrannt, ob Krankenkassen auch zukünftig für Homöopathie aufkommen dürfen.

Wer nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung vertraut, kann einzelne Leistungen über eine private Krankenzusatzversicherung hinzubuchen. Die Auswahl ist groß, von Chefarztbehandlung und besserer Unterbringung im Krankenhaus über Heilpraktiker, Sehhilfen und Vorsorge bis hin zu Zahnprophylaxe und Zahnersatz. Schon für kleines Geld rückt ein Top-Leistungsniveau in greifbare Nähe – vorausgesetzt, die Gesundheitsfragen stellen keine Hürde dar.


Erstklassige Behandlung garantiert!

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist in der Regel nicht besonders angenehm. Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt nicht nur die Kosten für ein Einzelzimmer, auch die Bahndlung durch Spezialisten sowie neue beziehungsweise alternative Heilmethoden sind inklusive. So werden Sie Privatpatient im Krankenhaus.

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