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E-Scooter Versicherung- Mobilität aktiv leben

E-Mobilität aktiv leben

 

Flexibel durch die Stadt

E-Scooter sind im Trend! Immer mehr Menschen bevorzugen die neue Fortbewegung mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Kein Wunder, denn besonders mitten im Berufsverkehr bremsen teure Parktickets, lange Parkplatzsuche und Staus die Lust am Autofahren. Und es ist so simpel: die kompakte und faltbare Bauweise vieler E-Scooter lässt das Gerät schnell verstauen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln leicht mitnehmen.


Ab wann tritt die Verordnung in Kraft und ab wann dürfen E-Scooter fahren?

Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt. Bevor E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, muss die Bundesregierung noch einige Änderungen vornehmen und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

Wer darf die E-Scooter fahren?

E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wird ein Führerschein benötigt?

Nein.

Besteht eine Helmpflicht?

Nein.

Fairer Hinweis: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zur eigenen Sicherheit das Tragen eines Sicherheitshelms. 

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen. Darüber hinaus benötigen die E-Scooter eine amtliche Betriebserlaubnis, um damit auf öffentlichem Gelände fahren zu dürfen. Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO. 


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