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Kundenmagazin 2020/04

Hund und Pferd perfekt geschützt

Kundenmagazin | April 2020


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Hans-Jürgen Müller
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Tierhalterhaftpflicht

Hunde gelten als der beste Freund des Menschen. Knapp neun Millionen Hunde leben in Deutschland und erfreuen ihre Herrchen mit ihrem zumeist sonnigen Wesen. Auch im Sattel sitzen viele gern – rund eine Million Pferde grasen auf deutschen Wiesen. Doch selbst das liebste Tier ist nicht immer zu kontrollieren. Schnell kann es zu einem Unfall kommen.

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Damit der entstandene Schaden kein Loch in die Familienkasse reißt, sollten Hunde- und Pferdebesitzer neben Halsband, Sattel und Futter auch den passenden Versicherungsschutz für ihre Lieblinge im Auge behalten.

Gesetzliche Pflicht

Besitzer müssen für alle Schäden finanziell geradestehen. Eine Tierhalterhaftpflicht gibt allen Hunde- und Pferdebesitzern Sicherheit. Sie kommt für die angekauten Schuhe des Nachbarn genauso auf wie für die Behandlungskosten eines Fahrradfahrers, der durch ihr Tier schwer stürzte. Auch ein Verdienstausfall, als Unfallfolge, ist versichert.

In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung tatsächlich Pflicht. In anderen Bundesländern gilt diese Pflicht nur bei bestimmten Rassen.

Versicherungspflichten für Hundehalter

In neun Bundesländern besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für gefährliche Hunde, in sechs Ländern für alle Hunderassen.

 

Für Pferdehalter ist eine solche Versicherung zwar nicht gesetzlich verordnet. Dennoch steht der Besitzer in der Pflicht für Schäden aufzukommen. Daher ist auch für Pferdebesitzer ein Versicherungsschutz empfehlenswert.


Häufige Kundenfragen

Kommt meine private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden durch meinen Hund/ mein Pferd auf?
Nein, die private Haftpflichtversicherung übernimmt nur die von Ihnen selbst verursachten Schäden, nicht die Ihres Tieres. Hierfür benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Muss ich für Schäden meines Tieres haften, wenn ich als Besitzer nichts falsch gemacht habe?
Ja. Auch wer sich als Besitzer nichts zuschulden kommen lässt, muss dennoch für sein Tier haften. Von diesem geht nämlich eine natürliche Gefahr aus – man spricht hier von der sogenannten Gefährdungshaftung. Darum ist es unerheblich, ob Sie persönlich einen Fehler machen – für Ihr Tier sind Sie immer verantwortlich.

Zahlt die Tierhalterhaftpflicht auch bei Schäden in der eigenen Familie?
Nein. Beißt der Hund ein Familienmitglied, wird der Schaden nicht von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen. Diese übernimmt nur die Schäden gegenüber Dritten – hierzu zählt nicht die eigene Familie. Bei einem Schaden innerhalb der Familie würde eine private Unfallversicherung leisten.

Brauche ich für meine Katze auch eine spezielle Haftpflichtversicherung?
Nein. Für Katzen, Kaninchen, Hamster und andere zahme Haustiere reicht die eigene private Haftpflichtversicherung. Anders sieht es bei exotischen Tieren, wie Spinnen oder Schlangen, aus. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung.

 

Leistungsumfang prüfen

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hunde- und Pferdebesitzer unerlässlich – selbst dann, wenn sie keine gesetzliche Pflicht ist. Vor dem Abschluss sollten Sie nicht nur auf den Preis achten – auch bei den versicherten Leistungen gibt es zwischen den einzelnen Anbietern große Unterschiede. Etwa bei der Höhe der Deckungssumme, Regelung bei Auslandsaufenthalten, Transportschäden oder Vorgaben zur Prävention (Leinen-/ Maulkorbzwang).

Eine unabhängige Beratung schafft hier Klarheit, welche Police zu Ihren Bedürfnissen passt.


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