Die Leistung der GKV im Zahnbereich ist ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich – also weder ästhetisch noch hochwertig. Deshalb ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll.
Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt je nach individueller Situation 2 x pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung. Die durchschnittliche Eigenbeteiligung eines GKV-Versicherten liegt bei 78 €. Dies sollte die Zusatzversicherung abdecken – am besten 2 x pro Jahr.
Füllungen: Hochwertige zahnfarbene Kunststofffüllungen.
Parodontalbehandlung: Labortests zur Keimbestimmung, die örtliche Anwendung von Antibiotika und Verfahren zur Regeneration und Rekonstruktion von verloren gegangenem Gewebe und Knochen, Bindegewebs- und Schleimhauttransplantationen.
Wurzelbehandlungen: Erstattung unabhängig von der GKV-Vorleistung.
Narkose: Im Optimalfall leistet die Versicherung für Analgosedierung.
Keine Begrenzungen beispielsweise bei der Anzahl der Implantate oder der Verblendungen sowie Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens bei Implantaten und funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen in Verbindung mit Zahnersatz. Fehlende Zähne sollten ohne Zuschlag oder Ausschluss versichert sein.