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Wer zahlt für die Gesundheit Ihrer Zähne?

Wer zahlt für die Gesundheit Ihrer Zähne?

Die Leistung der GKV im Zahnbereich ist ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich – also weder ästhetisch noch hochwertig. Deshalb ist eine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll. 


Aber was ist notwendig und sollte versichert sein?

Prophylaxe

Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt je nach individueller Situation 2 x pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung. Die durchschnittliche Eigenbeteiligung eines GKV-Versicherten liegt bei 78 €. Dies sollte die Zusatzversicherung abdecken – am besten 2 x pro Jahr.

Zahnbehandlung

Füllungen: Hochwertige zahnfarbene Kunststofffüllungen.

Parodontalbehandlung: Labortests zur Keimbestimmung, die örtliche Anwendung von Antibiotika und Verfahren zur Regeneration und Rekonstruktion von verloren gegangenem Gewebe und Knochen, Bindegewebs- und Schleimhauttransplantationen.

Wurzelbehandlungen: Erstattung unabhängig von der GKV-Vorleistung.

Narkose: Im Optimalfall leistet die Versicherung für Analgosedierung.

Zahnersatz

Keine Begrenzungen beispielsweise bei der Anzahl der Implantate oder der Verblendungen sowie Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens bei Implantaten und funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen in Verbindung mit ZahnersatzFehlende Zähne sollten ohne Zuschlag oder Ausschluss versichert sein.


Schützen Sie Ihre Zähne mit der passenden Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung